- Beratung
landwirtschaftlicher Betriebe in Wassergewinnungsgebieten gemäß
§ 47 h NWG (Einzelbetriebliche Beratung, Nutzungskartierungen,
Bodenuntersuchungen, Feldversuche, Feldrundfahrten, Vermittlung von
"Freiwilligen Vereinbarungen")
- Entwicklung
und Umsetzung von standort- und gebietsspezifischen Grundwasserschutzkonzepten
und Extensivierungsmaßnahmen
- Konzepte
zur landbaulichen Verwertung von Siedlungsabfällen
- Gutachterliche
Stellungnahmen in Entschädigungsfragen
- Organisation
von Landschaftspflegemaßnahmen durch Landwirte
- Einbindung
in Pilotvorhaben des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie
zur Erforschung einer grundwasserschonenden Landbewirtschaftung
|




|